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Der Orient Wedding - Hochzeitsblog

Weitere Informationen zum Thema: Heirat nach marokkanischem Recht

Im Folgenden zitieren wir die Anforderungen zur Heirat nach marokkanischem Recht. 

(Das marokkanische Konsulat in Marokko hat sich freundlicherweise die Zeit genommen und uns folgende Informationen zur Verfügung gestellt.)

Gemischte Ehe: einer oder beide marokkanischen Partner besitzen die doppelte Staatsbürgerschaft (marokkanische Staatsbürgerschaft und Staatsbürgerschaft des Empfangsstaates):

Diese Ehe muss zuerst vor den zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates entsprechend den dortigen gesetzlichen Bestimmungen geschlossen werden. Danach müssen die Betroffenen ihre Ehe beim marokkanischen Konsulat, das für den Ort der Ausstellung der Heiratsurkunde oder den Wohnsitzort der Ehepartner zuständig ist, registrieren lassen.

Eine Erlaubnis des Familienrichters ist auch in folgenden Fällen erforderlich :
1 Eheschließung vor erreichter Ehemündigkeit; 
2 Polygamie, wenn die Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Gesetzgebung des Wohnsitzstaates gegeben sind; 

3 Heirat einer geistig behinderten Person; 
4 Heirat von zum Islam konvertierten Personen.
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