Blog-Layout

Der Orient Wedding - Hochzeitsblog

Voraussetzungen und Regelungen bei Heirat nach tunesischem Recht

Heute stellen wir euch die Voraussetzungen sowie die einzureichenden Dokumente vor, die vom tunesischen Standesamt zur Heirat eingefordert wird.

Die folgenden Informationen werden vom tunesischen Konsulat den tunesischen Staatsbürgern zur Verfügung gestellt.

Danke vielmals für die detaillierten Informationen an die tunesischen Behörden.

Für Rückfragen stehen wir euch gerne jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Habt Ihr besondere spezielle Wünsche, welche Informationen wir euch das nächste Mal zur Verfügung stellen dürfen? Dann erzählt es uns! Mit eurem Wunschthema werden wir uns dann ausgiebig befassen und euch die Ergebnisse vorstellen und erläutern.
Voraussetzung;
- Beide künftigen Eheleute besitzen die tunesische Staatsangehörigkeit (keine doppelte Staatsbürgerschaft)
- Beide künftigen Eheleute sind volljährig (über 18 Jahre) oder können eine gerichtliche Genehmigung und eine Einverständniserklärung der Mutter/des Erziehungsberechtigten vorweisen
- Beiden künftigen Eheleuten darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen
- Anwesenheit zweier erwachsener Trauzeugen mit tunesischer Staatsangehörigkeit
Einzureichende Dokumente:
- Für beide Ehepartner: aktuelle Geburtsurkunde (zwecks Heirat) im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als 20 Tage)
- Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden künftigen Ehepartner
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der beiden künftigen Ehepartner
- Aktuelles voreheliches Gesundheitszeugnis für beide künftigen Ehepartner
- Gerichtliche Genehmigung und Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für Personen unter 18 Jahre
- Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden volljährigen Trauzeugen
- "Für Witwer und Witwen: Auszug aus der Sterbeurkunde des Ehemannes oder der Ehefrau; für Geschiedene: Ausfertigung des Scheidungsurteils"
- Zwei (2) Fotos der beiden künftigen Ehepartner
"Gebühren für die Ausstellung aller Ehedokumente (einschließlich Familienbuch, sechs (6) Eheurkunden auf Arabisch und Deutsch sowie die Unterschriftsbeglaubigungen der ehelichen Vermögensregelung), auszurichten in bar
https://cdn.website-editor.net/s/932f84bfb98245869548a6c51e6fa180/files/uploaded/liste%25202021%2520DEU.pdf?Expires=1695554157&Signature=fM37TdhMAO8mM0tv8GrTEcn8Lq4wopAgulvn-fv5hSx2xLZAtPYUdFpWTRhe0m111GmQDAzNDLh0F8l-GHv3t38f1NwjY~TBuSQSvLwffpxttVocStQOytshl5ZwtmqLnLo03bh680DIRzXzrzSFH1HiXOWVHkKob1zwMZdUwPHNuT4sK~FYgFE6MjAAPJAEfzFOq2cBsjTOPruOcBkgoRxfmiSxciUnQWtwgyCDB15w1XRY8QEtanbyH~x0cOiVWiTPpeCxCwlTV~45j6hiOZZ4OpSqWigO4hVG0WzxSGNYx7aA2DSdiAWixyNUAssMFujHLapucAbtZ90z1Fb7Ng__&Key-Pair-Id=K2NXBXLF010TJW"
Anmerkung;
- Die Festlegung des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen im Konsulat
Share by: