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Der Orient Wedding - Hochzeitsblog

Die Anforderungen für eine Eheschließung nach algerischem Recht

Liebe User!
(speziell für unsere Leser algerischen Ursprungs)

Heute möchten wir euch die Anforderungen gemäß des algerischen Konsulats www.algerische-botschaft.de 
kurz erläutern bzw. auflisten. Sollten sich bei euch Fragen und Anregungen auftun, könnt Ihr uns gerne kontaktieren. Wir stehen euch gerne telefonisch, per E-Mail oder via unserem Kontaktformular zur Seite.

  • Eine Eheschließung zwischen einer/m AlgerierIn und einem Nicht-Moslem, die in dt. Standesämtern* geschlossen wurden, können vom Konsularbezirk der Botschaft nicht ins Personenstandsregister eingetragen werden.
  • Bei einer Konversion zum islamischen Glauben muss dem Antrag auf Eheschließung, die von einer ermächtigten religiösen Autorität, die Konversion des Ehepartners bescheinigt und beigefügt werden.
Die erforderlichen Unterlagen sind folgende:

(Diese Informationen werden nun gemäß den Informationen auf der offiziellen Website des algerischen Konsulats aufgelistet)
  • Auszug aus dem internationalen Heiratseintrag des Standesamtes
  • Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit des algerischen Ehepartners oder wenn dieser in Algerien geboren ist, seine Geburtsurkunde sowie die seines in Algerien geborenen Vaters. Wenn er im Ausland geboren ist, die Geburtsurkunden der beiden in Algerien geborenen Großeltern, väterlicherseits.

Die Eintragung der Eheschließung eines bi-nationalen Paars moslemischen Glaubens kann vorgenommen werden, wenn die Eheschließung auf die in Deutschland übliche Weise erfolgte und durch die algerische Gesetzgebung respektiert wurde.

Nach erfolgter Eintragung wird den Eheleuten ein Stammbuch überreicht, auf dem vermerkt ist: 

Transcrit à l’Ambassade d’Algérie à Berlin, le….. sous le n°……

Wir möchten uns beim algerischen Konsulat nochmals herzlichst für diese Informationen auf ihrer offiziellen Website bedanken. Shoukran!



*dt. Standesämtern= deutschen Standesämtern
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